Eindrücke von der Herbsttagung 2016

Die Teilnehmer und Veranstalter der diesjährigen Herbsttagung bedanken sich herzlich bei den drei Referenten

Wir hatten hochkratätige Vorträge erwartet und unsere Erwartungen wurden übertroffen.

 
Dr. Thomas Galli, Leiter der JVA Zeithain (Sachsen),
 
01-thgalli01 stellte in seinem Referat die Thesen vor, die er ausführlich in seinem Buch „Die Schwere der Schuld“ formuliert und mit Fallstudien unterlegt hat. Wie – von ihm und den Veranstaltern – beabsichtigt, löste der Gefängnisdirektor mit der für einen Mann in seiner Position höchst provokanten Kritik an der Institution Gefängnis eine lebhafte Diskussion mit und unter den Teilnehmern aus. Einig war sich das Auditotium darin, daß mehr solcher Ideen und Menschen benötigt werden, die versuchen, den Strafvollzug an die aktuellen Bedürfnisse anzupassen.

 
Dr. Frank Nobis, Rechtsanwalt aus Iserlohn,
 
02-fnobis02skizzierte die strafrechtlichen Probleme, die durch „NPS, Legal Highs, Herbal Highs, Research Chemicals und Badesalzdrogen“ entstanden sind. Er stellte den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (NpPG) vor, das eigentlich die Lücken schließen sollte, die das BtMG und das AMG offen lassen. In seiner berechtigten Kritik an diesem Entwurf wies der Kollege auf die Unmöglichkeit hin, die in der Praxis bestehenden Probleme durch dieses neue Verbotsgesetz in den Griff zu bekommen. Die Frage nach der Altenative – Legalisierung statt (neuer) Verbote – verblieb im Raum.

 
Nicolas Becker, Rechtsanwalt aus Berlin,
 
03-nbecker02berichtete über sein Mandat, das ihm der ehemalige Generalsekretär des Zentralkomitees (ZK) der SED Erich Honecker erteilt hat. Themen dieses rechtshistorischen Vortrags waren u.a. die Entwicklung der Tatvorwürfe gegen den Staatschef der untergegangenen DDR, das Verhalten der Sowjets, die Bemühungen des Verteidigerteams, die unrühmliche Rolle des VRiLG Bräutigam in der Hauptverhandlung, die Folgen der Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin und das „Nachtreten“ der Staatsanwaltschaft nach der Aufhebung des Haftbefehls und der Einstellung des Verfahrens. Ein kleines, aber nicht unbedeutendes Detail dieses Vortrags war die Erinnerung an den Nebenklägervertreter, der mit lustigen Anträgen seinem damals bereits gefestigten Ruf auch in diesem „Jahrhundert-Verfahren“ entsprach.

 
Der Tag endete dann mit einem geselligen Beisammensein, in dem Teilnehmer und Referenten sich weiter ausgetauscht und kollegial miteinander geplaudert haben.

Besten Dank auf diesem Wege noch einmal an die Vortragenden und Zuhörenden.