Rückblick auf die Frühjahrstagung 2017

Für die lehrreiche und dabei höchst unterhaltsame Veranstaltung im Hotel Seehof Berlin bedanken sich die Teilnehmer und Veranstalter bei den drei Referenten

  • Oberstaatsanwalt Klaus-Michael Wachs, GenStA Berlin
  • Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. Endrik Wilhelm
  • Prof. Herbert Landau, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D.

Der Veranstaltungsort mit seinem Flair des alten Westberlins war die Kulisse für spannende Informationen und Diskussionen auf höchstem Niveau.

 
Oberstaatsanwalt Klaus-Michael Wachs
 
stellte einen Aufgabenbereich seiner Behörde dar, die u.a. zuständig ist für Ermittlungsverfahren in Staatsschutzsachen, die vom Generalbundesanwalt gemäß § 142a Abs. 2 GVG nach Berlin abgegeben werden.

Sein durchaus kurzweiliger Vortrag über die Terrorismusbekämpfung streifte die §§ 129a und b StGB sowie die umstrittenen Vorschriften §§ 89a ff StGB, die wegen der Verschiebung der Strafbarkeitsgrenze weit in das Vorfeld konkreter Rechtsgutsverletzungen verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt sind. Daß die GenStA Berlin nicht nur für die Terrorismusbekämpfung zuständig ist, sondern auch für berufsrechtliche Verfahren gegen in Berlin zugelassene Rechtsanwälte, war hingegen kein Thema.

 
Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. Endrik Wilhelm
 
berichtete in einem engagierten Referat über das Verfahren 2 BvR 392/07 („Inzest-Urteil“), das er für einen Mandanten vor dem Bundesverfassungsgericht geführt hat.

Rechtsanwalt Wilhelm richtete seine Rede aber nicht nur an die Teilnehmer, sondern er sprach immer wieder unmittelbar den auf dem Podium sitzenden Richter Landau an, der an dieser Entscheidung maßgeblich beteiligt war; und der sich fortlaufend vorbereitende Notizen für seine Replik machte. Der Vortrag des Verteidigers war insgesamt eine deutliche Kritik an dem verfassungsgerichtlichen Urteil, die der Referent vor dem Hintergrund der Abschaffung der Strafbarkeit von Ehebruch und homosexuellen Beziehungen als gesellschaftlich überholt reklamierte.

 
Richter am Bundesverfassungsgericht a.D. Prof. Herbert Landau
 

nahm den ihm von Rechtsanwalt Wilhelm zugespielten Ball dankend auf und stellte sein Referat kurzerhand um.

Richter Landau verteidigte sich das Urteil gegen die „Philippika“ des Kollegen Wilhelm. In einigen Punkten widersprach der Richter dem Verteidiger, in einer Hinsicht gab er dem Vertreter des Beschwerdeführer aber Recht: Beide bedauerten, daß das Bundesvrfassungsgericht keine mündliche Verhandlung durchgeführt hat, die aber im Rahmen dieser Frühjahrstagung dann nachgeholt werden konnte.

 
Schlußdiskussionen
 

Die sich an die drei hervorragenden Referate anschließende Diskussion zwischen den Referenten untereinander und mit den Teilnehmern sowie wertige Spontanbeiträge einiger Teilnehmer beschlossen den Tag nach gefühlt viel zu kurzer Zeit.

Insgesamt eine Veranstaltung, vollgepackt mit Hintergründen und Inhalten, die man nicht nachlesen kann, und die einen sehr hohen Unterhaltungswert hatten.

Besten Dank auf diesem Wege noch einmal an die Vortragenden und Zuhörenden.