Veranstaltungsort für die Frühjahrstagung

seehotelWir freuen uns, daß wir einen adäquaten „Ersatz“ für unseren bisherigen Tagungsort gefunden haben.

Am 13. Mai 2017 werden wird die Frühjahrsveranstaltung im Hotel Seehof Berlin, Lietzensee-Ufer 11, 14057 Berlin, durchführen.

Das Charlottenburger Hotel ist hervorragend per Kraftfahrzeug, ÖPNV und Fahrrad erreichbar und bietet alles, was wir für ein erfolgreiches Seminar brauchen.

Es ist empfehlenswert, sich bereits jetzt schon die Übernachtung zu reservieren; erfahrungsgemäß ist das Hotel recht schnell ausgebucht.

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Bild: © Hotel Seehof Berlin

Eindrücke von der Frühjahrstagung 2016

Den drei Referenten,

  • Prof. Dr. iur. Endrik Wilhelm, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Dresden
  • Dr. iur. Heiko Artkämper, Staatsanwalt als Gruppenleiter, Dortmund;
  • Dr. iur. Ralf Eschelbach, Richter am BGH, Karlsruhe

sei herzlich gedankt für ihren spannenden Vorträge, die den Teilnehmern Nachdenkliches und Lehrreiches auf den Weg in ihren Alltag mitgegeben haben. Sie waren Grundlage für lebhafte Diskussionen und fruchtbare Gespräche während der Veranstaltung, in den Pausen und (nicht zuletzt!) am Abend danach.

Herr Dr. Eschelbach hat den Teilnehmern seine Arbeit zum Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (pdf) zur Verfügung gestellt.

Herr Dr. Artkämper hat in seinem Vortrag hingewiesen auf

  • Nestler, verschleierte Zeugin … HRRS 3/2016, 126 ff
  • Pätzold/Englert, neue Dokumentationspflicht … StRR 2015, 404 ff. und 2016, 4 ff.
  • Hof, Polizeizeugen .. , HRRS 7/2015, 277 ff
  • Artkämper, Klimawandel … , Kriminalistik 2015, 187 ff.
  • BGH StRR 2016, 12 f.

 

Hier nun eine Auswahl von Stimmungsbildern.

 

 

Eindrücke von der Frühjahrstagung 2015

Es war wieder einmal eine lehrreiche und spannende Veranstaltung, die auch viel Raum für Gespräche zwischen den Referenten und Teilnehmer außerhalb der Vorträge boten.

Das von Herrn Prof. Sommer zur Verfügung gestellte Skript steht hier als Datei im Format PDF zum Download (15 MB) zur Verfügung.

Den Vortrag von Herrn Prof. Arnold kann man im StV 2015, Heft 9, S. 588 nachlesen und -arbeiten.

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