Das Script zum Vortrag des Kollegen Dr. Rudolph

Unser Referent, Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph, hat sein Script seines Vortrags „Parteiverrat und Interessenkonflikt beim Strafverteidiger“ veröffentlicht.

Zum § 356 StGB schreibt Dr. Rudolph einleitend:

Die Norm wird auch als „Hausdelikt der Anwaltschaft“ bezeichnet. Es handelt sich um ein sogenanntes Sonderdelikt, d.h. um eine Strafnorm, die nur von Rechtsanwälten oder ähnlichen Berufen begangen werden kann. Rechtsanwälte sind einseitige Parteivertreter. Sie haben sich für die Rechte ihrer Mandanten mit aller Kraft einzusetzen. Aus diesem Grund soll durch den Straftatbestand des Parteiverrates die „Rollenkonstanz des Rechtsbeistandes in der rechtlichen Interessenvertretung“ gesichert werden.

So edel und nachvollziehbar diese gesetzgeberischen Zwecke auch sind – der Straftatbestand birgt auch Risiken für einen fairen Rechtsstaat. Er kann bei falscher Auslegung als Druckinstrument des Staates eingesetzt werden, um kämpferische und unbequeme Rechtsanwälte, insbesondere Strafverteidiger, „auszuschalten“. Der Tatbestand des Parteiverrats wird daher auch als Symbol staatlichen Misstrauens gegen die Anwaltschaft kritisiert.

Es ist ein Minenfeld, auf dem sich insbesondere engagierte Strafverteidiger bewegen. Tobias Rudolph zeigt, wo die Gefahren lauern.