Absage unserer Herbsttagung

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen,

da sich Berlin und auch der für uns maßgebliche Bezirk Mitte bezüglich der Infektionszahlen dramatisch geändert hat, bedauere ich mitteilen zu müssen, dass unsere Herbstveranstaltung am 17.10.2020 abgesagt werden muss.

Dies gilt zum Schutz aller Beteiligten und um zu verhindern, dass sich ASS-Teilnehmer einem vermeidbaren Risiko aussetzen.

In vorausschauender Zuversicht auf eine zeitnahe Besserung bitte ich um Verständnis und hoffe auf ein Wiedersehen im Frühjahr 2021 unter entspannteren Rahmenbedingungen.

Der gezahlte Tagungsbeitrag kann selbstverständlich zurückerstattet werden oder „stehen bleiben“, was der Anmeldung für die nächste Fortbildung entspricht.

Bleiben Sie negativ!

 

Herbsttagung 2020 in Berlin

 
Wie alle Strafverteidiger blicken auch wir optimistisch in die Zukunft.

Der Kollege Drücke hat die Veranstaltung daher durchgeplant. Hoffend, dass es keine weiteren Zwischenfälle geben wird, laden wir ein zu unserer strafrechtlichen Fortbildungsveranstaltung.

Wie gewohnt sind wir mit unserer Tagung auch diesmal wieder im Hotel Abion am Spreebogen, ganz in der Nähe des Kriminalgerichts Moabit und des ehemaligen Bundesinnenministeriums.

Die Veranstaltungsdaten

  • Datum: Sonnabend, den 17. Oktober 2020
  • Uhrzeit: 10:00 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Ort: Hotel Abion am Spreebogen, Villa Abion (Raum Charlottenburg), Alt-Moabit 99, 10559 Berlin – Tiergarten, Telefon: 030-399200
  • § 15 FAO: 7,5 Stunden
  • Kosten: 210 € zzgl. 16 % USt (33,60 €), gesamt 243,60 €.

 

Das Programm

Nach einer kurzen Einführung, der Begrüßung der Teilnehmer und der Vorstellung der Referenten geht es los um
 
10.00 Uhr h.s.t.

Gedächtnispsychologie und deren Bedeutung für die Bewertung von Aussagen

Referentin:
Frau Prof. Dr. Silvia Gubi-Kelm, Kiel

Unsere Referentin ist Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs und seit 2007 als Sachverständige in Strafverfahren tätig..

 
13.30 Uhr h.c.t

StPO – Quo vadis? Zur aktuellen Reform des Strafverfahrens

Referent:
Staatsanwalt als Gruppenleiter Dr. iur. Heiko Artkämper, Dortmund

Unser Referent ist Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik, Verfasser des Buches: Die „gestörte“ Hauptverhandlung (5. Aufl. 2017) und Mitautor der Publikation „Der Strafprozess – Strategie und Taktik“ (1. Aufl. 2019).

 
15.30 Uhr h.c.t.

Rekonstruktion eines Tatherganges auf der Grundlage von Videomaterial und Modellierung

Referent:
Prof. Dr. rer. nat. Dirk Labudde, Mittweida

Unser Referent ist Ordinarius an der Fakultät f. Angewandte Computer- und Biowissenschaften – Fachgruppe Forensik – an der Hochschule Mittweida – UNIVERSIT OF APPLIED SCIENCES

 

Das Beiwerk

  • Bestätigung zum Nachweis der Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO (7,5 Stunden)
  • Getränke während der Tagung; kalt-warmer Mittagsimbiss
  • Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 22 Personen, um einen intensiven Gedankenaustausch und eine lebhafte Diskussion mit den Referenten zu ermöglichen

 

Ihre Anmeldung

Bitte schicken Sie Ihre verbindliche Anmeldung per eMail oder Telefax unter Angabe des Namens, der Kanzleianschrift und der telefonischen Erreichbarkeit an die Geschäftsstelle:

  • ASS c/o Rechtsanwalt Frank Wilhelm Drücke,
    Wolferkofen 5a, 94363 Oberschneiding
    Telefon 03762/9457-0, Telefax 03762/9457-11,
    eMail: info@rae-druecke-rothmund.de

Für anreisende Teilnehmer empfehlen wir die kurzfristige Reservierung bzw. Buchung im Tagungshotel oder über eines der gängigen Hotelreservierungssysteme.

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Bild: © detlef menzel / pixelio.de

Das Script zum Vortrag des Kollegen Dr. Rudolph

Unser Referent, Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph, hat sein Script seines Vortrags „Parteiverrat und Interessenkonflikt beim Strafverteidiger“ veröffentlicht.

Zum § 356 StGB schreibt Dr. Rudolph einleitend:

Die Norm wird auch als „Hausdelikt der Anwaltschaft“ bezeichnet. Es handelt sich um ein sogenanntes Sonderdelikt, d.h. um eine Strafnorm, die nur von Rechtsanwälten oder ähnlichen Berufen begangen werden kann. Rechtsanwälte sind einseitige Parteivertreter. Sie haben sich für die Rechte ihrer Mandanten mit aller Kraft einzusetzen. Aus diesem Grund soll durch den Straftatbestand des Parteiverrates die „Rollenkonstanz des Rechtsbeistandes in der rechtlichen Interessenvertretung“ gesichert werden.

So edel und nachvollziehbar diese gesetzgeberischen Zwecke auch sind – der Straftatbestand birgt auch Risiken für einen fairen Rechtsstaat. Er kann bei falscher Auslegung als Druckinstrument des Staates eingesetzt werden, um kämpferische und unbequeme Rechtsanwälte, insbesondere Strafverteidiger, „auszuschalten“. Der Tatbestand des Parteiverrats wird daher auch als Symbol staatlichen Misstrauens gegen die Anwaltschaft kritisiert.

Es ist ein Minenfeld, auf dem sich insbesondere engagierte Strafverteidiger bewegen. Tobias Rudolph zeigt, wo die Gefahren lauern.

Rückblick auf die Herbsttagung 2018

Nachsommerliche Temperaturen und Sonnenschein haben uns am 20. Oktober 2018 bei unserer Veranstaltung in Moabit begleitet. Vielen Dank an die drei Referenten

  • Martin Reiter, Staatsanwalt, Saarbrücken
  • Dr. iur. Tobias Rudolph, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und für Steuerrecht, Nürnberg, und
  • Prof. em. Dr. Hermann J. Künzel, Sprachwissenschaftler, Marburg,

die mit ihren spannenden und kurzweiligen Vorträgen nicht nur für gute Unterhaltung, sondern insbesondere für reichhaltige Fortbildung und interessante Einblicke in Themen sorgten, mit denen der praktizierende Strafverteidiger nicht täglich zu hat.

Die Teilnehmer und die Organisatoren der Veranstaltung bedanken sich auch hier ganz herzlich für die erstklassigen Vorträge.

Staatsanwalt Martin Reiter

stellte die handwerklich schlecht gemachte Sexualrechtsreform dar … aber erst, nachdem er in einem Disclaimer davor warnte, es könne nach der intensiven Auseinandersetzung mit den §§ 177, 184i und 184j StGB dazu kommen, die Freude am Umgang mit dem jeweils anderen Geschlecht zu verlieren.

Der politisch motivierte Gesetzgeber habe sich an seltenen Ausnahmefällen orientiert und in einem chaotischen Gesetzgebungs-Verfahren mißratene Regelungen geschaffen, für die es teilweise schon keine theoretisch denkbaren Fälle gibt, geschweige denn in der Praxis zur Anwendung kommen werden. Den Vorschriften sei unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten keine langfristige Überlebenschance zu prognostizieren.

Obiter dictum:
Staatsanwalt Reiter war zum zweiten Mal Referent bei ASS; aber auch diesmal ist er den Weisungen seines Dienstherrn nachgekommen und hat zum Leidwesen aller anwesenden Strafverteidiger keinerlei Tricks der Ermittlungsbehörde verraten. Dies wird anwaltllich versichert. 😎

 
Rechtsanwalt Tobias Rudolph

hat sich mit der für Rechtsanwälte relativ „gefährlichen“ Norm des § 356 StGB auseinander gesetzt. Die in tradierten Worten formulierte Vorschrift läßt den Rechtsanwendern reichlich Interpretationsspielraum und birgt insbesondere für Strafverteidiger beachtenswerte Risiken. Obwohl (oder gerade weil?) es sich um ein recht betagtes Gesetz handelt, gibt es an einigen Stellen folgenreiche Unsicherheiten.

Für die Fragen, ob potentielle oder konkrete Interessenkonflikte vorausgesetzt werden, wer alles „Partei“ sein kann (z.B. auch ein Staatsanwalt in seiner Funktion?) oder was ein Verteidiger bei Verfahrensabreden befürchten muß, wurden die Teilnehmer sensibiliert.

Streitig diskutiert wurde die Konstellation, die Gegenstand des noch beim BGH anhängigen Verfahren im „Oldenburger Bahnkonflikt“ (OLG Hamm, Beschl. v. 09.10.2014 – 4 Ws 227/14 / Darstellung im Burhoff Online Blog) ist: Darf sich der Rechtsanwalt über den ausdrücklich geäußerten Willen seines Mandanten hinweg setzen, weil er sicher ist, das sei für den Mandanten die bestmögliche Lösung? Besonders schwierig scheint dieser Konflikt im Zusammenhang mit Pflichtverteidigungen zu sein, wenn der Verteidiger sein Mandat nicht beenden kann, wenn er den Auftrag des Mandanten nicht ausführen möchte.

Hinweise:
Das Script des Vortrags von Dr. Rudolph ist hier veröffentlicht.
Ein Aufsatz von Dr. Gerson und Dr. Rudolph zu diesem Thema wird in Kürze im „Strafverteidiger“ veröffentlicht werden. Wir werden darüber hier in einem weiteren Blogbeitrag berichten und ggf. verlinken.

 
Professor Hermann J. Künzel
schilderte die Themen seiner Profession, der forensischen Phonetik: Sprecheridentifizierung, Spracherkennung, Sprachverbesserung, nichtsprachliche akustische Untersuchungen und – in älteren Zeiten – Tonträger-Identifizierung.

Unter anderem an den Ermittlungen gegen das RAF-Mitglied Peter-Jürgen Boock, wegen der Entführung von Jan Philipp Reemtsma und der Erpressung des Lebensmittelkonzerns Nestlé war Prof. Künzel beteiligt; er hat die Identität des Kaufhauserpressers „Dagobert“ aufgeklärt.

Den mit diesen „phonetischen“ Informationen ausgestatteten Teilnehmern stellte der Referent sein aktuelles Projekt vor: Die automatische Analyse des Stimmklanges für forensische Zwecke, bei der eine Software zum Einsatz kommt, die aus einer Sprechprobe Eigenschaften wie Geschlecht, Alter, Sprache oder regionale Herkunft berechnet und mit einer Datenbank vorhandener Proben abgleicht. Ähnlich wie bei registrierten Fingerabdrücken soll die Identifizierung z.B. eines Teilnehmers an einem (überwachten) Telefonats möglich sein. Aus Sicht eines Strafverteidigers eine nicht ganz unbedenkliche Technik, die auch von sensiblen Bürgerrechtlern recht skeptisch betrachtet wird.

In einem „Gimmick“ berichtete Prof. Künzel über seine Arbeit im Zusammenhang mit dem immer noch ungeklärten Verschwinden des Malaysia-Airlines-Flug 370. Er konnte anhand der aufgezeichneten Funksprüche klären, wer das Flugzeug unmittelbar vor seinem Verschwinden gesteuert hat: Der Kapitän oder der Copilot. Und er konnte feststellen, daß es keinen Anhaltspunkt für die Anwesenheit fremder Personen im Cockpit gibt.

 
Resumee:
Das waren 7,5 Stunden Fortbildung, bei es den Teilnehmern nicht eine Sekunde langweilig wurde. Trotz des herrlichen Wetters draußen hat niemand bereut, den kompletten Samstag im Seminarraum verbracht zu haben.

Herbsttagung 2018 in Berlin

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Same procedure as every year:

Auch in diesem Herbst sind wir mit unserer Tagung wieder im Hotel Abion am Spreebogen, ganz in der Nähe des Kriminalgerichts Moabit und des ehemaligen Bundesinnenministeriums.
 

Die Veranstaltungsdaten

  • Datum: Sonnabend, den 20. September 2018 20. Oktober 2018
  • Uhrzeit: 10:00 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Ort: Hotel Abion am Spreebogen, Villa Abion (Raum Dahlem), Alt-Moabit 99, 10559 Berlin – Tiergarten, Telefon: 030-399200
  • § 15 FAO: 7,5 Stunden
  • Kosten: 210 € zzgl. 19% USt (39,90 €), gesamt 249,90 €.

 

Das Programm

Nach einer kurzen Einführung, der Begrüßung der Teilnehmer und der Vorstellung der Referenten geht es los um
 
10.00 Uhr h.s.t.

„Nein heißt Nein ?“ – Die Folgen der Sexualrechtsreform

Referent:
Staatsanwalt Martin Reiter, Saarbrücken

Unser Referent ist Cybercrime-Koordinator der Staatsanwaltschaft beim LG Saarbrücken und tätig in der Abteilung Sexualdelikte und Häusliche Gewalt.

 
13.30 Uhr h.c.t

Parteiverrat und Interessenkonflikt beim Strafverteidiger

Referent:
Rechtsanwalt Dr. iur. Tobias Rudolph, Fachanwalt für Strafrecht und für Steuerrecht, Nürnberg

Herr Kollege Rudolph ist Gründer eines führenden Strafverteidigerbüros der Metropolregion Nürnberg sowie ausgewiesener Fachmann für Insolvenz- und Wirtschaftsstrafrecht.

 
15.30 Uhr h.c.t.

Straftaten z.N. älterer Mitbürger: Neue Möglichkeiten der Sprecher-Identifizierung von falschen Polizisten und Staatsanwälten

Referent:
Prof. em. Dr. Hermann J. Künzel, Marburg

Unser Referent war bis Ende 2015 Leiter des Fachs Phonetik im Institut für Germanische Sprachwissenschaft an der Philipps-Universität Marburg und maßgeblicher Mitentwickler der automatischen Analyse des Stimmklanges für forensische Zwecke. Er arbeitet heute als internationaler Sachverständiger für forensische Sprachverarbeitung.

 

Das Beiwerk

  • Bestätigung zum Nachweis der Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO
  • Getränke während der Tagung; kalt-warmer Mittagsimbiss
  • Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 22 Personen, um einen intensiven Gedankenaustausch und eine lebhafte Diskussion mit den Referenten zu ermöglichen

 

Ihre Anmeldung

Bitte schicken Sie Ihre verbindliche Anmeldung per eMail oder Telefax unter Angabe des Namens, der Kanzleianschrift und der telefonischen Erreichbarkeit an die Geschäftsstelle:

  • ASS c/o Rechtsanwälte Drücke & Rothmund,
    Wolferkofen 5a, 94363 Oberschneiding
    Telefon 03762/9457-0, Telefax 03762/9457-11,
    eMail: info@rae-druecke-rothmund.de

Für anreisende Teilnehmer empfehlen wir die kurzfristige Reservierung bzw. Buchung im Tagungshotel.

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Bild: © detlef menzel / pixelio.de

Rückblick auf die Frühjahrstagung 2018

Trotz des herrlichen Frühjahrswetters an der Spree hat kein Teilnehmer bedauert, drei hochinteressanten Vorträgen zuzuhören und sich an den Gesprächen darüber zu beteiligen. Die Teilnehmer und Veranstalter bedanken sich recht herzlich bei den Referenten

  • Dipl.-Kriminalist (Univ.) Ulrich Diezel, Berlin,
  • Prof. em. Dr. Günter Köhnken, Kiel, und
  • Dr. iur. Oliver Harry Gerson, Passau,

die für eine durchweg hochwertige und dabei kurzweilige Fortbildung der Teilnehmer – Strafverteidiger und ein Staatsanwalt (!) – gesorgt haben, die viele neue Anregungen mit in ihren Berufsalltag nehmen konnten. Wieder einmal eine großartige Veranstaltung.

Herr Ulrich Diezel

schilderte die Fehler, die bei der Spurensuche in einem konkreten Fall von den Kriminalisten der Ermittlungsbehörden gemacht wurden, die zu einem falschen – für den Betroffenen katastrophalen – Ergebnis führten.

 
 
 
 
 

Herrn Dr. Günter Köhnken

gelang es mit seinem unterhaltsamen Vortrag eine lebhafte Diskussion in Gang zu setzen, in der die mitgeteilten Informationen vertieft wurden und damit zu neuen praxisrelevanten Erkenntnissen führten.

 
 
 
 
 

Herr Dr. Oliver Harry Gerson
lieferte einmal mehr erhellenden Blicke über den juristischen Tellerrand hinaus in die weite Welt der Natur- und Geisteswissenschaften.

Frühjahrstagung 2018 in Berlin

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Auch in diesem Jahr sind wir mit unserer Frühjahrstagung wieder im Hotel Abion am Spreebogen, ganz in der Nähe des Kriminalgerichts Moabit und des ehemaligen Bundesinnenministeriums.

 

Die Veranstaltungsdaten

  • Datum: Sonnabend, den 05. Mai 2018
  • Uhrzeit: 10:00 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Ort: Hotel Abion am Spreebogen, Villa Abion (Raum Dahlem), Alt-Moabit 99, 10559 Berlin – Tiergarten, Telefon: 030-399200
  • § 15 FAO: 7,5 Stunden
  • Kosten: 210 € incl. 19% USt netto, zzgl. 19% USt (39,90 €), gesamt 249,90 €.

 

Das Programm

Nach einer kurzen Einführung, der Begrüßung der Teilnehmer und der Vorstellung der Referenten geht es los um
 
10.00 Uhr h.s.t.

Einführung in die wissenschaftliche Kriminalistik anhand eines realen Fallbeispieles

Referent:
Dipl.-Kriminalist (Univ.) Ulrich Diezel, Berlin

Der Referent führt ein forensisches Sachverständigenbüro für Kriminalistik und tritt bundesweit als Gutachter in Umfangsverfahren auf.

 
13.30 Uhr

Von Typen, Phänomenen und dynamischen Systemen – „Alles fließt.“ Auch im Strafrecht?

Referent:
Dr. iur. Oliver Harry Gerson, Passau,

Unser Referent ist Habilitand am Lehrstuhl für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht (Prof. Dr. iur. Robert Esser) und Verfasser der Publikation „Das Recht auf Beschuldigung“ (StV 2017, S. 278 f.).

Aufgrund vielfachen Wunsches der Teilnehmer unserer Herbstveranstaltung 2017 wurde Dr. Gerson erneut eingeladen.

 
Die Veranstaltung wird um einen dritten Dozent ergänzt werden.
Hierzu gibt es zwei Anfragen, so dass sich die Reihenfolge des Programms ändern könnte.

 

Das Beiwerk

  • Bestätigung zum Nachweis der Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO
  • Getränke während der Tagung; kalt-warmer Mittagsimbiss
  • Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 22 Personen, um einen intensiven Gedankenaustausch und eine lebhafte Diskussion mit den Referenten zu ermöglichen

 

Die Anmeldung

Bitte schicken Sie Ihre verbindliche Anmeldung per eMail oder Telefax unter Angabe des Namens, der Kanzleianschrift und der telefonischen Erreichbarkeit an die Geschäftsstelle:

  • ASS
    Rechtsanwalt Frank Wilhelm Drücke
    Fachanwalt für Strafrecht
    Wolferkofen 5a, 94363 Oberschneiding
    Telefon 03762/9457-0, Telefax 03762/9457-11,
    eMail: info@rae-druecke-rothmund.de

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Bild: © detlef menzel / pixelio.de

Rückblick auf die Herbsttagung 2017

Unser Seminar im Herbst 2017 übertraf unsere Erwartungen. Die Teilnehmer und Veranstalter bedanken sich recht herzlich bei den Referenten

  • Frau Ministerialdirektorin Marie Luise Graf-Schlicker aus Berlin
  • Herrn Dr. Oliver Gerson, Passau
  • Herrn Staatsanwalt Martin Reiter, Saarbrücken

für ihre hervorragenden Vorträge und Diskussionsbeiträge, die nicht nur höchst informativ, sondern durchgehend auch unterhaltsam und spannend waren.

Frau Marie Luise Graf-Schlicker
berichtete ausführlich über die Arbeit in der Expertenkommission, die maßgeblich an der StPO-Reform 2017 mitgewirkt hat.

Frau Graf-Schlicker gab in ihrem Referat einige Details wieder, die es verständlicher machten, warum die eine oder andere Regelung so ausgefallen ist, wie sie von uns nun zu akzeptieren und umzusetzen ist. Es habe keineswegs immer Einigkeit zwischen den Experten bestanden, insbesondere bei dem Thema audio-visuelle Dokumentation der Hauptverhandlung habe es widerstreitende Standpunkte gegeben. Die Referentin vermittelte den Teilnehmern den Eindruck, daß die Argumente aller an dem Verfahren Beteiligten intensiv vorgetragen und ausgetauscht wurden. Die Teilnehmer bedauerten in ihren Diskussionsbeiträge, daß die von Strafverteidigern vertretenen Positionen sich am Ende nicht durchsetzen konnten.

Herr Dr. Oliver Gerson
thematisierte die Modernisierung des Strafprozesses und stellte sie als ein zweischneidiges Schwert dar.

Eine interdisziplinäre Perspektive einnehmend trug Herr Dr. Gerson die in der deutschen Diskussion noch weitgehend unterrepräsentierten sozial-psychologischen Vor- und Nachteile der „Digitalisierung“ des Strafprozesses vor. Er wies hin auf die mit dem „Gerichtsfernsehen“, den audiovisuellen Vernehmungsdokumentationen und „Big Data-Ermittlungen“ einhergehende Probleme, für die es keine einfachen Lösungen geben könne. Dr. Gerson deckte verborgene psychodynamische Unwägbarkeiten und der darin verhafteten Wirkmächtigkeit(en) auf. Ein insgesamt erhellender Blick weit über den strafverteidigigenden Tellerrand hinaus. Zur Vertiefung empfiehlt Dr. Gerson seinen Beitrag in der KriPoZ 6/2017

Herrn Martin Reiter
gelang es in einem höchst unterhaltsamen Vortrag, die für die Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden (und für einige Verteidiger) innovativen Ermittlungsmethoden darzustellen.

Er sorgte bei den Teilnehmern für Erstaunen darüber, was den Ermittlern zum einen in den „sozialen Netzwerken“ und im „Internet der Dinge“ alles möglich ist und zum anderen, was die Staatsanwaltschaften schon alles darüber wissen. Herr Reiter korrigierte den Eindruck, bei den Ermittlungsbehörden seien IT-Kenntnisse nur rudimentär vorhanden. Er bat aber ausdrücklich darum, die von ihm dargestellten „Ermittlungs-Tricks“ hier nicht zu veröffentlichen und nur lobend über die Polizeispitze zu berichten. Und eigentlich sollte ich schreiben, daß es sich um einen langweiligen Vortrag gehandelt hat; aber ich wäre kein Strafverteidiger, wenn ich immer das tun würde, was Staatsanwälte von mir verlangen.

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Für die *verspätete* Berichterstattung bitte ich kleinlaut um Entschuldigung. crh

Herbsttagung 2017 in Berlin

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Nach einem kurzen Abstecher in das alte Westberlin mit unserer Frühjahrstagung sind wir in diesem Herbst wieder im Hotel Abion am Spreebogen, ganz in der Nähe des Kriminalgerichts Moabit und des ehemaligen Bundesinnenministeriums.

 

Die Veranstaltungsdaten

  • Datum: Sonnabend, den 30. September 2017
  • Uhrzeit: 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Ort: Hotel Abion am Spreebogen, Villa Abion (Raum Dahlem), Alt-Moabit 99, 10559 Berlin – Tiergarten, Telefon: 030-399200
  • § 15 FAO: 7,5 Stunden
  • Kosten: 210 € incl. 19% USt.

 

Das Programm

Nach einer kurzen Einführung, der Begrüßung der Teilnehmer und der Vorstellung der Referenten geht es los um
 
10.00 Uhr c.t.

Zur Reform des Strafprozessrechts

Referentin:
MDn Marie Luise Graf-Schlicker, Berlin, Ministerialdirektorin im Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz

Frau Graf-Schlicker war Vorsitzende der mit dem Thema befassten Expertenkommission.

 
13.30 Uhr

„Wenn Worte zu (Straf-)Taten werden – Sprachliche Sollbruchstellen in der Strafverfolgung“

Referent:
Dr. iur. Oliver Harry Gerson, Passau,

Herr Dr. Gerson ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht (Prof. Dr. iur. Robert Esser) und Verfasser der Publikation „Das Recht auf Beschuldigung“ (Rezension von Ulrich Sommer in StV 2017, S. 278 f.).

 
Wir sind bemüht, die Veranstaltung noch um einen dritten Dozenten zu ergänzen.
Hierzu gibt es zwei Anfragen, so dass sich die Reihenfolge des Programms ändern könnte.

 

Das Beiwerk

  • Bestätigung zum Nachweis der Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO
  • Getränke während der Tagung; kalt-warmer Mittagsimbiss
  • Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 22 Personen, um einen intensiven Gedankenaustausch und eine lebhafte Diskussion mit den Referenten zu ermöglichen

 

Ihre Anmeldung

Bitte schicken Sie Ihre verbindliche Anmeldung per eMail oder Telefax unter Angabe des Namens, der Kanzleianschrift und der telefonischen Erreichbarkeit an die Geschäftsstelle:

  • ASS c/o Rechtsanwälte Drücke & Rothmund,
    Lindenstraße 24, 08451 Crimmitschau
    Telefon 03762/9457-0, Telefax 03762/9457-11,
    eMail: info@rae-druecke-rothmund.de

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Bild: © detlef menzel / pixelio.de

Rückblick auf die Frühjahrstagung 2017

Für die lehrreiche und dabei höchst unterhaltsame Veranstaltung im Hotel Seehof Berlin bedanken sich die Teilnehmer und Veranstalter bei den drei Referenten

  • Oberstaatsanwalt Klaus-Michael Wachs, GenStA Berlin
  • Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. Endrik Wilhelm
  • Prof. Herbert Landau, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D.

Der Veranstaltungsort mit seinem Flair des alten Westberlins war die Kulisse für spannende Informationen und Diskussionen auf höchstem Niveau.

 
Oberstaatsanwalt Klaus-Michael Wachs
 
stellte einen Aufgabenbereich seiner Behörde dar, die u.a. zuständig ist für Ermittlungsverfahren in Staatsschutzsachen, die vom Generalbundesanwalt gemäß § 142a Abs. 2 GVG nach Berlin abgegeben werden.

Sein durchaus kurzweiliger Vortrag über die Terrorismusbekämpfung streifte die §§ 129a und b StGB sowie die umstrittenen Vorschriften §§ 89a ff StGB, die wegen der Verschiebung der Strafbarkeitsgrenze weit in das Vorfeld konkreter Rechtsgutsverletzungen verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt sind. Daß die GenStA Berlin nicht nur für die Terrorismusbekämpfung zuständig ist, sondern auch für berufsrechtliche Verfahren gegen in Berlin zugelassene Rechtsanwälte, war hingegen kein Thema.

 
Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. Endrik Wilhelm
 
berichtete in einem engagierten Referat über das Verfahren 2 BvR 392/07 („Inzest-Urteil“), das er für einen Mandanten vor dem Bundesverfassungsgericht geführt hat.

Rechtsanwalt Wilhelm richtete seine Rede aber nicht nur an die Teilnehmer, sondern er sprach immer wieder unmittelbar den auf dem Podium sitzenden Richter Landau an, der an dieser Entscheidung maßgeblich beteiligt war; und der sich fortlaufend vorbereitende Notizen für seine Replik machte. Der Vortrag des Verteidigers war insgesamt eine deutliche Kritik an dem verfassungsgerichtlichen Urteil, die der Referent vor dem Hintergrund der Abschaffung der Strafbarkeit von Ehebruch und homosexuellen Beziehungen als gesellschaftlich überholt reklamierte.

 
Richter am Bundesverfassungsgericht a.D. Prof. Herbert Landau
 

nahm den ihm von Rechtsanwalt Wilhelm zugespielten Ball dankend auf und stellte sein Referat kurzerhand um.

Richter Landau verteidigte sich das Urteil gegen die „Philippika“ des Kollegen Wilhelm. In einigen Punkten widersprach der Richter dem Verteidiger, in einer Hinsicht gab er dem Vertreter des Beschwerdeführer aber Recht: Beide bedauerten, daß das Bundesvrfassungsgericht keine mündliche Verhandlung durchgeführt hat, die aber im Rahmen dieser Frühjahrstagung dann nachgeholt werden konnte.

 
Schlußdiskussionen
 

Die sich an die drei hervorragenden Referate anschließende Diskussion zwischen den Referenten untereinander und mit den Teilnehmern sowie wertige Spontanbeiträge einiger Teilnehmer beschlossen den Tag nach gefühlt viel zu kurzer Zeit.

Insgesamt eine Veranstaltung, vollgepackt mit Hintergründen und Inhalten, die man nicht nachlesen kann, und die einen sehr hohen Unterhaltungswert hatten.

Besten Dank auf diesem Wege noch einmal an die Vortragenden und Zuhörenden.