Rückblick auf die Frühjahrstagung 2018

Trotz des herrlichen Frühjahrswetters an der Spree hat kein Teilnehmer bedauert, drei hochinteressanten Vorträgen zuzuhören und sich an den Gesprächen darüber zu beteiligen. Die Teilnehmer und Veranstalter bedanken sich recht herzlich bei den Referenten

  • Dipl.-Kriminalist (Univ.) Ulrich Diezel, Berlin,
  • Prof. em. Dr. Günter Köhnken, Kiel, und
  • Dr. iur. Oliver Harry Gerson, Passau,

die für eine durchweg hochwertige und dabei kurzweilige Fortbildung der Teilnehmer – Strafverteidiger und ein Staatsanwalt (!) – gesorgt haben, die viele neue Anregungen mit in ihren Berufsalltag nehmen konnten. Wieder einmal eine großartige Veranstaltung.

Herr Ulrich Diezel

schilderte die Fehler, die bei der Spurensuche in einem konkreten Fall von den Kriminalisten der Ermittlungsbehörden gemacht wurden, die zu einem falschen – für den Betroffenen katastrophalen – Ergebnis führten.

 
 
 
 
 

Herrn Dr. Günter Köhnken

gelang es mit seinem unterhaltsamen Vortrag eine lebhafte Diskussion in Gang zu setzen, in der die mitgeteilten Informationen vertieft wurden und damit zu neuen praxisrelevanten Erkenntnissen führten.

 
 
 
 
 

Herr Dr. Oliver Harry Gerson
lieferte einmal mehr erhellenden Blicke über den juristischen Tellerrand hinaus in die weite Welt der Natur- und Geisteswissenschaften.

Referenten: Boarding completed

Wir haben davor gewarnt:

Die Veranstaltung wird um einen dritten Dozent ergänzt werden.
Hierzu gibt es zwei Anfragen, so dass sich die Reihenfolge des Programms ändern könnte.

So hieß es in unserer Veranstaltungsankündigung am 15.02.2018

Jetzt ist es passiert!

Dem Kollegen Frank Drücke ist es gelungen, einen dritten Referenten für die Frühjahrstagung davon zu überzeugen, ein paar Geheimnisse zu verraten, die für Strafverteidiger wertvolle Hilfe im täglichen Kampf ums Recht darstellen. Der Name Prof. em. Dr. Günter Köhnken dürfte allseits bekannt sein. Als Referent wird er uns über richtige und falsche Aussagen berichten.

Der Ablauf unserer Fortbildung steht nun fest:

Das Programm

Nach einer kurzen Einführung, der Begrüßung der Teilnehmer und der Vorstellung der Referenten geht es los um
 
10.00 Uhr h.s.t.

Einführung in die wissenschaftliche Kriminalistik anhand eines realen Fallbeispiels

Referent:
Dipl.-Kriminalist (Univ.) Ulrich Diezel, Berlin

Der Referent führt ein forensisches Sachverständigenbüro für Kriminalistik und tritt bundesweit als Gutachter in Umfangsverfahren auf.

 
13.30 Uhr

Mögliche Gründe für unrichtige Aussagen

Referent:
Prof. em. Dr. Günter Köhnken, Kiel,

Bis zu seiner Emeritierung war unser Referent Institutsdirektor der Universität Kiel und Professor für Psychologische Diagnostik, Differentielle Psychologie und Rechtspsychologie.

Durch den Arbeitsschwerpunkt der Rechtspsychologie ist er der maßgebliche forensische Experte für die Beurteilung von Zeugenaussagen.

 
15.30 Uhr

Von Typen, Phänomenen und dynamischen Systemen – „Alles fließt.“ Auch im Strafrecht?

Referent:
Dr. iur. Oliver Harry Gerson, Passau,

Unser Referent ist Habilitand am Lehrstuhl für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht (Prof. Dr. iur. Robert Esser) und Verfasser der Publikation „Das Recht auf Beschuldigung“ (StV 2017, S. 278 f.).

Aufgrund vielfachen Wunsches der Teilnehmer unserer Herbstveranstaltung 2017 wurde Dr. Gerson erneut eingeladen.

 
Die Anmeldung, wie immer nach Windhundprinzip:
Das gesamte nun aktuelle Programm als PDF-Datei mit den Anmeldeformalitäten kann hier heruntergeladen und von den Internetausdruckern auf’s Papier gebracht werden.

Aber eigentlich reicht für die Anmeldung schlicht eine formlose eMail an info@rae-druecke-rothmund.de. Die Details kann man noch einmal in dem Beitrag vom 15.02.2018 nachlesen.

Nur eilig ist es auch diesmal, weil wir die Teilnehmeranzahl wirklich auf 22 beschränken möchten. Es wird also wieder knapp …

Frühjahrstagung 2018 in Berlin

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Auch in diesem Jahr sind wir mit unserer Frühjahrstagung wieder im Hotel Abion am Spreebogen, ganz in der Nähe des Kriminalgerichts Moabit und des ehemaligen Bundesinnenministeriums.

 

Die Veranstaltungsdaten

  • Datum: Sonnabend, den 05. Mai 2018
  • Uhrzeit: 10:00 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Ort: Hotel Abion am Spreebogen, Villa Abion (Raum Dahlem), Alt-Moabit 99, 10559 Berlin – Tiergarten, Telefon: 030-399200
  • § 15 FAO: 7,5 Stunden
  • Kosten: 210 € incl. 19% USt netto, zzgl. 19% USt (39,90 €), gesamt 249,90 €.

 

Das Programm

Nach einer kurzen Einführung, der Begrüßung der Teilnehmer und der Vorstellung der Referenten geht es los um
 
10.00 Uhr h.s.t.

Einführung in die wissenschaftliche Kriminalistik anhand eines realen Fallbeispieles

Referent:
Dipl.-Kriminalist (Univ.) Ulrich Diezel, Berlin

Der Referent führt ein forensisches Sachverständigenbüro für Kriminalistik und tritt bundesweit als Gutachter in Umfangsverfahren auf.

 
13.30 Uhr

Von Typen, Phänomenen und dynamischen Systemen – „Alles fließt.“ Auch im Strafrecht?

Referent:
Dr. iur. Oliver Harry Gerson, Passau,

Unser Referent ist Habilitand am Lehrstuhl für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht (Prof. Dr. iur. Robert Esser) und Verfasser der Publikation „Das Recht auf Beschuldigung“ (StV 2017, S. 278 f.).

Aufgrund vielfachen Wunsches der Teilnehmer unserer Herbstveranstaltung 2017 wurde Dr. Gerson erneut eingeladen.

 
Die Veranstaltung wird um einen dritten Dozent ergänzt werden.
Hierzu gibt es zwei Anfragen, so dass sich die Reihenfolge des Programms ändern könnte.

 

Das Beiwerk

  • Bestätigung zum Nachweis der Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO
  • Getränke während der Tagung; kalt-warmer Mittagsimbiss
  • Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 22 Personen, um einen intensiven Gedankenaustausch und eine lebhafte Diskussion mit den Referenten zu ermöglichen

 

Die Anmeldung

Bitte schicken Sie Ihre verbindliche Anmeldung per eMail oder Telefax unter Angabe des Namens, der Kanzleianschrift und der telefonischen Erreichbarkeit an die Geschäftsstelle:

  • ASS
    Rechtsanwalt Frank Wilhelm Drücke
    Fachanwalt für Strafrecht
    Wolferkofen 5a, 94363 Oberschneiding
    Telefon 03762/9457-0, Telefax 03762/9457-11,
    eMail: info@rae-druecke-rothmund.de

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Bild: © detlef menzel / pixelio.de

Save The Date: 5.5.2018 – Frühjahrstagung 2018

723076_web_R_by_Andreas Hermsdorf_pixelio.deDer Termin für unsere Frühjahrsveranstaltung in diesem Jahr steht nun fest.

Bitte vormerken:
Wir treffen uns zur Veranstaltung am 5. Mai 2018 wieder im Hotel Abion am Spreebogen, Villa Abion (Raum Dahlem).

Das noch unbekannte Programm:
Zwei wie immer hochkarätige Referenten haben bereits ihr Kommen zugesagt. An der Fertigstellung des endgültigen Programms wird – ebenfalls wie immer – mit Hochdruck gearbeitet. In Kürze (was auch immer das heißen mag, wenn ein Strafverteidiger sich so äußert) werden wir die Vorträge, die Vortragenden und die Speisefolge bekannt geben können.

Insider Tipps:
Es werden aber schon jetzt Blindbewerbungen auf einen der wie stets begrenzten und limitierten Sitzplätze im Seminarraum entgegen genommen. Die Reservierung der etwaigen Übernachtung im Tagungs-Hotel ist auch empfehlenswert.
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Bild: © Andreas Hermsdorf / pixelio.de

Rückblick auf die Herbsttagung 2017

Unser Seminar im Herbst 2017 übertraf unsere Erwartungen. Die Teilnehmer und Veranstalter bedanken sich recht herzlich bei den Referenten

  • Frau Ministerialdirektorin Marie Luise Graf-Schlicker aus Berlin
  • Herrn Dr. Oliver Gerson, Passau
  • Herrn Staatsanwalt Martin Reiter, Saarbrücken

für ihre hervorragenden Vorträge und Diskussionsbeiträge, die nicht nur höchst informativ, sondern durchgehend auch unterhaltsam und spannend waren.

Frau Marie Luise Graf-Schlicker
berichtete ausführlich über die Arbeit in der Expertenkommission, die maßgeblich an der StPO-Reform 2017 mitgewirkt hat.

Frau Graf-Schlicker gab in ihrem Referat einige Details wieder, die es verständlicher machten, warum die eine oder andere Regelung so ausgefallen ist, wie sie von uns nun zu akzeptieren und umzusetzen ist. Es habe keineswegs immer Einigkeit zwischen den Experten bestanden, insbesondere bei dem Thema audio-visuelle Dokumentation der Hauptverhandlung habe es widerstreitende Standpunkte gegeben. Die Referentin vermittelte den Teilnehmern den Eindruck, daß die Argumente aller an dem Verfahren Beteiligten intensiv vorgetragen und ausgetauscht wurden. Die Teilnehmer bedauerten in ihren Diskussionsbeiträge, daß die von Strafverteidigern vertretenen Positionen sich am Ende nicht durchsetzen konnten.

Herr Dr. Oliver Gerson
thematisierte die Modernisierung des Strafprozesses und stellte sie als ein zweischneidiges Schwert dar.

Eine interdisziplinäre Perspektive einnehmend trug Herr Dr. Gerson die in der deutschen Diskussion noch weitgehend unterrepräsentierten sozial-psychologischen Vor- und Nachteile der „Digitalisierung“ des Strafprozesses vor. Er wies hin auf die mit dem „Gerichtsfernsehen“, den audiovisuellen Vernehmungsdokumentationen und „Big Data-Ermittlungen“ einhergehende Probleme, für die es keine einfachen Lösungen geben könne. Dr. Gerson deckte verborgene psychodynamische Unwägbarkeiten und der darin verhafteten Wirkmächtigkeit(en) auf. Ein insgesamt erhellender Blick weit über den strafverteidigigenden Tellerrand hinaus. Zur Vertiefung empfiehlt Dr. Gerson seinen Beitrag in der KriPoZ 6/2017

Herrn Martin Reiter
gelang es in einem höchst unterhaltsamen Vortrag, die für die Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden (und für einige Verteidiger) innovativen Ermittlungsmethoden darzustellen.

Er sorgte bei den Teilnehmern für Erstaunen darüber, was den Ermittlern zum einen in den „sozialen Netzwerken“ und im „Internet der Dinge“ alles möglich ist und zum anderen, was die Staatsanwaltschaften schon alles darüber wissen. Herr Reiter korrigierte den Eindruck, bei den Ermittlungsbehörden seien IT-Kenntnisse nur rudimentär vorhanden. Er bat aber ausdrücklich darum, die von ihm dargestellten „Ermittlungs-Tricks“ hier nicht zu veröffentlichen und nur lobend über die Polizeispitze zu berichten. Und eigentlich sollte ich schreiben, daß es sich um einen langweiligen Vortrag gehandelt hat; aber ich wäre kein Strafverteidiger, wenn ich immer das tun würde, was Staatsanwälte von mir verlangen.

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Für die *verspätete* Berichterstattung bitte ich kleinlaut um Entschuldigung. crh

Update zur Herbsttagung 2017

Wir hatten angekündigt, die Veranstaltung am Sonnabend, den 30. September 2017, noch um einen weiteren Referenten zu ergänzen.

Kollege Frank Drücke ist es gelungen, Herrn Staatsanwalt Martin Reiter aus Saarbrücken für unsere Herbsttagung zu gewinnen. Wir bedanken uns auf diesem Wege für seine Zusage sowie die der anderen beiden Referenten und freuen uns auf deren spannende Vorträge.

Der Zeitplan sieht also nun so aus:

 

10.00 Uhr c.t.

Zur Reform des Strafprozessrechts

Referentin:
Marie Luise Graf-Schlicker, Berlin, Ministerialdirektorin im Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz

Frau Graf-Schlicker war Vorsitzende der mit dem Thema befassten Expertenkommission.

 
13.30 Uhr

Wenn Worte zu (Straf-)Taten werden

Sprachliche Sollbruchstellen in der Strafverfolgung

Referent:
Dr. iur. Oliver Harry Gerson, Passau,

Herr Dr. Gerson ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht (Prof. Dr. iur. Robert Esser) und Verfasser der Publikation „Das Recht auf Beschuldigung“ (Rezension von Ulrich Sommer in StV 2017, S. 278 f.).

 
15.30 Uhr

Cybercrime – Was ist das?

Innovative Ermittlungsansätze im Strafverfahren

Referent:
Martin Reiter, Saarbrücken Staatsanwalt
Herr Reiter ist Cybercrime-Koordinator der Staatsanwaltschaft beim LG Saarbrücken.

Alle weitere Details zu der Veranstaltung finden Sie hier.

Enjoy!

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Bild (Ausschnitt): © Kurt Michel / pixelio.de

Herbsttagung 2017 in Berlin

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Nach einem kurzen Abstecher in das alte Westberlin mit unserer Frühjahrstagung sind wir in diesem Herbst wieder im Hotel Abion am Spreebogen, ganz in der Nähe des Kriminalgerichts Moabit und des ehemaligen Bundesinnenministeriums.

 

Die Veranstaltungsdaten

  • Datum: Sonnabend, den 30. September 2017
  • Uhrzeit: 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Ort: Hotel Abion am Spreebogen, Villa Abion (Raum Dahlem), Alt-Moabit 99, 10559 Berlin – Tiergarten, Telefon: 030-399200
  • § 15 FAO: 7,5 Stunden
  • Kosten: 210 € incl. 19% USt.

 

Das Programm

Nach einer kurzen Einführung, der Begrüßung der Teilnehmer und der Vorstellung der Referenten geht es los um
 
10.00 Uhr c.t.

Zur Reform des Strafprozessrechts

Referentin:
MDn Marie Luise Graf-Schlicker, Berlin, Ministerialdirektorin im Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz

Frau Graf-Schlicker war Vorsitzende der mit dem Thema befassten Expertenkommission.

 
13.30 Uhr

„Wenn Worte zu (Straf-)Taten werden – Sprachliche Sollbruchstellen in der Strafverfolgung“

Referent:
Dr. iur. Oliver Harry Gerson, Passau,

Herr Dr. Gerson ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht (Prof. Dr. iur. Robert Esser) und Verfasser der Publikation „Das Recht auf Beschuldigung“ (Rezension von Ulrich Sommer in StV 2017, S. 278 f.).

 
Wir sind bemüht, die Veranstaltung noch um einen dritten Dozenten zu ergänzen.
Hierzu gibt es zwei Anfragen, so dass sich die Reihenfolge des Programms ändern könnte.

 

Das Beiwerk

  • Bestätigung zum Nachweis der Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO
  • Getränke während der Tagung; kalt-warmer Mittagsimbiss
  • Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 22 Personen, um einen intensiven Gedankenaustausch und eine lebhafte Diskussion mit den Referenten zu ermöglichen

 

Ihre Anmeldung

Bitte schicken Sie Ihre verbindliche Anmeldung per eMail oder Telefax unter Angabe des Namens, der Kanzleianschrift und der telefonischen Erreichbarkeit an die Geschäftsstelle:

  • ASS c/o Rechtsanwälte Drücke & Rothmund,
    Lindenstraße 24, 08451 Crimmitschau
    Telefon 03762/9457-0, Telefax 03762/9457-11,
    eMail: info@rae-druecke-rothmund.de

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Bild: © detlef menzel / pixelio.de

Save The Date: 30.09.2017 – Herbsttagung 2017

723076_web_R_by_Andreas Hermsdorf_pixelio.deDer Termin für unsere Herbstveranstaltung in diesem Jahr steht nun fest.

Bitte vormerken:
Wir freuen uns auf eine sicher wie stets spannende Veranstaltung am 30. September 2017. Tagungshotel wird das bewährte Hotel Abion am Spreebogen, Villa Abion (Raum Dahlem), sein, auch wenn das Hotel Seehof Berlin am Lietzensee-Ufer für unsere Frühjahrstagung keine schlechte Adresse war.

Das Programm …
… steht noch nicht vollständig fest. Erwarten Sie aber wieder hochkarätige Referenten und eine lehrreiche, gleichwohl unterhaltsame Fortbildung in freund(schaft)licher Atmosphäre.

Was und wer auf dem Programm stehen wird, ist noch im Fluß. Konkrete Informationen kommen selbstverständlich wieder rechtzeitig: Per Newsletter und hier im Weblog. Sicher ist aber schon die Fortsetzung der Veranstaltung in geselliger Runde bei gutem Essen und freundlichen Getränken am Abend.

Insider Tipps:
Es werden schon jetzt Anmeldungen entgegen genommen. Die Reservierung der etwaigen Übernachtung im Hotel ist auch empfehlenswert.
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Bild: © Andreas Hermsdorf / pixelio.de

Rückblick auf die Frühjahrstagung 2017

Für die lehrreiche und dabei höchst unterhaltsame Veranstaltung im Hotel Seehof Berlin bedanken sich die Teilnehmer und Veranstalter bei den drei Referenten

  • Oberstaatsanwalt Klaus-Michael Wachs, GenStA Berlin
  • Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. Endrik Wilhelm
  • Prof. Herbert Landau, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D.

Der Veranstaltungsort mit seinem Flair des alten Westberlins war die Kulisse für spannende Informationen und Diskussionen auf höchstem Niveau.

 
Oberstaatsanwalt Klaus-Michael Wachs
 
stellte einen Aufgabenbereich seiner Behörde dar, die u.a. zuständig ist für Ermittlungsverfahren in Staatsschutzsachen, die vom Generalbundesanwalt gemäß § 142a Abs. 2 GVG nach Berlin abgegeben werden.

Sein durchaus kurzweiliger Vortrag über die Terrorismusbekämpfung streifte die §§ 129a und b StGB sowie die umstrittenen Vorschriften §§ 89a ff StGB, die wegen der Verschiebung der Strafbarkeitsgrenze weit in das Vorfeld konkreter Rechtsgutsverletzungen verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt sind. Daß die GenStA Berlin nicht nur für die Terrorismusbekämpfung zuständig ist, sondern auch für berufsrechtliche Verfahren gegen in Berlin zugelassene Rechtsanwälte, war hingegen kein Thema.

 
Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. Endrik Wilhelm
 
berichtete in einem engagierten Referat über das Verfahren 2 BvR 392/07 („Inzest-Urteil“), das er für einen Mandanten vor dem Bundesverfassungsgericht geführt hat.

Rechtsanwalt Wilhelm richtete seine Rede aber nicht nur an die Teilnehmer, sondern er sprach immer wieder unmittelbar den auf dem Podium sitzenden Richter Landau an, der an dieser Entscheidung maßgeblich beteiligt war; und der sich fortlaufend vorbereitende Notizen für seine Replik machte. Der Vortrag des Verteidigers war insgesamt eine deutliche Kritik an dem verfassungsgerichtlichen Urteil, die der Referent vor dem Hintergrund der Abschaffung der Strafbarkeit von Ehebruch und homosexuellen Beziehungen als gesellschaftlich überholt reklamierte.

 
Richter am Bundesverfassungsgericht a.D. Prof. Herbert Landau
 

nahm den ihm von Rechtsanwalt Wilhelm zugespielten Ball dankend auf und stellte sein Referat kurzerhand um.

Richter Landau verteidigte sich das Urteil gegen die „Philippika“ des Kollegen Wilhelm. In einigen Punkten widersprach der Richter dem Verteidiger, in einer Hinsicht gab er dem Vertreter des Beschwerdeführer aber Recht: Beide bedauerten, daß das Bundesvrfassungsgericht keine mündliche Verhandlung durchgeführt hat, die aber im Rahmen dieser Frühjahrstagung dann nachgeholt werden konnte.

 
Schlußdiskussionen
 

Die sich an die drei hervorragenden Referate anschließende Diskussion zwischen den Referenten untereinander und mit den Teilnehmern sowie wertige Spontanbeiträge einiger Teilnehmer beschlossen den Tag nach gefühlt viel zu kurzer Zeit.

Insgesamt eine Veranstaltung, vollgepackt mit Hintergründen und Inhalten, die man nicht nachlesen kann, und die einen sehr hohen Unterhaltungswert hatten.

Besten Dank auf diesem Wege noch einmal an die Vortragenden und Zuhörenden.

Frühjahrstagung 2017 in Berlin

seehotel 
 
 
 
Für unsere Führjahrstagung in diesem Jahr haben wir einen „neuen“ Veranstaltungsort gefunden: Das Hotel Seehof Berlin liegt direkt am Lietzensee, ist gut zu erreichen und bietet den passenden Rahmen für eine spannende Veranstaltung.

 

Die Veranstaltungsdaten:

  • Datum: Samstag, den 13.05.2017
  • Uhrzeit: 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Ort: Hotel Seehof Berlin, Lietzensee-Ufer 11, 14057 Berlin
  • § 15 FAO: 7,5 Stunden
  • Kosten: 195 € incl. 19% USt.

 

Das Programm

Wie stets nach einer kurzen Einführung, der Begrüßung der Teilnehmer und der Vorstellung der Referenten geht es los um
 
10.00 Uhr

Terrorismusbekämpfung aus Sicht der Staatsanwaltschaft

Referent:
Klaus-Michael Wachs, Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin

 
13.30 Uhr

Strafrecht als prima impulsio

Referent:
Prof. Dr. iur. Endrik Wilhelm, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Dresden

 
15.30 Uhr

Das Strafrecht als ultima ratio
– Materielle Grenzen der Strafgesetzgebung –

Referent:
Prof. Herbert Landau, Rechtsanwalt, Bundesverfassungsrichter a.D., Siegen

 

Das Beiwerk

  • Bestätigung zum Nachweis der Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO
  • Getränke während der Tagung; kalt-warmer Mittagsimbiss
  • Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 27 Personen

 
Hinweis:
Die Veranstaltung ist ausgebucht.


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Bild: © Hotel Seehof Berlin